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Was tun wenn der Steuerfahnder klingelt? Lederer im Interview

  • Autorenbild: Patricia Lederer
    Patricia Lederer
  • 7. Aug. 2019
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 31. Mai 2022

Tipps für die Durchsuchung - Lederer im Interview mit der Wirtschaftswoche Online.



Wirtschaftswoche

07. August 2019

 

Patricia Lederer arbeitet als Fachanwältin für Steuerrecht in Frankfurt. Sie erlebt immer wieder, wie schnell jemand ins Visier von Steuerfahndern gerät, der damit nie gerechnet hätte.


‚Selbstständige stehen heute oft unter Generalverdacht, aber auch Gaststätten, alle, die mit viel Bargeld arbeiten‘, sagt Lederer.


Während viele große Unternehmen ihre Mitarbeiter für mögliche Durchsuchungen schulen, sind Privatpersonen, kleinere Unternehmen und Freiberufler im Ernstfall meist überfordert.


‚Im ersten Affekt wollen die meisten die Steuerfahnder schlicht rausschmeißen. Das ist weder möglich, noch sinnvoll‘, sagt Lederer.


Es geht vor allem darum, den Schaden möglichst gering zu halten. Schaden, das meint nicht nur die für eine tatsächliche Steuerhinterziehung zu befürchtende Strafe. Schaden kann auch entstehen, wenn sich die Vorwürfe letztlich als haltlos erweisen. Oft reicht schon eine Durchsuchung, um den Ruf zu beschädigen. Vor allem aber sorgt die Durchsuchung für Unruhe und Chaos, etwa wenn die Fahnder Computer und Dokumente mitnehmen.


Um die Öffentlichkeitswirkung möglichst gering zu halten, sollten ‚Unternehmen als Erstes erreichen, dass Steuerfahnder öffentliche Bereiche verlassen, etwa Geschäftsräume mit Kundenempfang‘, sagt Alexander Littich, Steuerstrafrechtler bei Ecovis in Landshut. ‚Ich rate Betroffenen: Seien Sie höflich und bieten Sie an, sich in einem Besprechungsraum weiter zu unterhalten.‘ Es schadet nicht, einen Kaffee anzubieten. Mehr werden die Fahnder eh nicht annehmen, um ihre Unabhängigkeit zu untermauern.


Wirklich kontrollieren lässt sich aber nicht, ob und wie schnell die Durchsuchung öffentlich bekannt wird. ‚Da sitzt am Empfang dann die überforderte Sekretärin und schreibt per Handy der Familie, dass die Praxis durchsucht werde. Schon spricht es sich im ganzen Ort herum‘, erzählt Littich. In der emotional aufwühlenden Situation hilft es, sofort einen Berater mit externen Blick hinzuzuziehen: im Zweifel sowohl den Steuerberater als auch einen Anwalt. Die kennen sich nicht nur mit derartigen Situationen aus, sondern können auch den Mandanten beruhigen. Außerdem kann es etwas Zeit bringen, wenn der Berater sich ankündigt. Die Fahnder dürfen zwar trotzdem sofort loslegen. ‚Meist aber warten sie‘, sagt Littichs Kollegin Janika Sievert, ebenfalls Steuerstrafrechtlerin bei Ecovis in Landshut. Eine halbe Stunde Wartezeit würden Fahnder durchaus akzeptieren.


Emotionen runter, nichts sagen, Informationen sammeln


Ob mit oder ohne Profi-Unterstützung ist der nächste Schritt, sich bestmöglich über die Vorwürfe und den Anlass der Durchsuchung zu informieren. Etwas Aufschluss kann der Durchsuchungsbeschluss geben – und vielleicht sogar Abwehrpotenzial offenbaren: ‚Steht dort vielleicht ein falscher Name oder ist die Adresse falsch? Dann ist der Beschluss nicht durchsetzbar‘, sagt Sievert. Geht es den Fahndern nur um ein spezielles Konto, können Betroffene durchaus zeigen, wo die dazugehörigen Ordner stehen. Denn je weniger Fahnder durchsuchen und je weniger sie mitnehmen, desto geringer ist auch das Risiko irgendwelcher Zufallsfunde. Oft heißt es bei durchsuchten Unternehmen, sie kooperierten mit den Ermittlern, voll umfänglich. Doch das hat in der Praxis meist Grenzen: Wenn es den Fahndern zum Beispiel ausdrücklich nur um die Lohnbuchhaltung geht, wird ein Unternehmen ihnen nicht auch die Finanzbuchhaltung andienen. Unterlagen, die im Durchsuchungsbeschluss genannt sind, können die Fahnder mitnehmen. ‚Sollten sich die gesuchten Unterlagen jedoch zum Beispiel beim Steuerberater befinden, raten wir davon ab, den Ermittlungsbehörden eine Vollmacht zu erteilen, diese Unterlagen beim Steuerberater abholen zu dürfen‘, sagt Sievert.


Das Recht zu schweigen – jeder kennt es aus unzähligen TV-Krimis. Und wer sich bei den Steuerexperten umhört, der gewinnt den Eindruck, dass TV-Krimis eine gute Fortbildung sind. ‚Am besten sagen Betroffene gar nichts. Viele reden sich um Kopf und Kragen‘, sagt Littich. Sie versuchten, Dinge zu erklären, sich zu rechtfertigen. Doch das sei ein großes Risiko. ‚Alles, was bei einer Durchsuchung gesagt wird, kann einem später zur Last gelegt werden.‘


Durchsuchung protokollieren, auf Finanzamt zugehen


Steuer-Fachanwältin Lederer hat den Eindruck, dass Fahnder und Betriebsprüfer teils gezielt nachhelfen, sie seien ‚trainiert, um Leute zum Reden zu bringen‘. Mitunter provozierten sie auch. ‚Die durchwühlen zum Beispiel Kinderspielzeug.‘ Viele Betroffene reagierten dann emotional und würden wütend. Jede impulsive Reaktion, von einer Beleidigung bis zur Tätlichkeit, könne aber massiv schaden.


Sie rät Mandanten, selbst ein Protokoll über die Durchsuchung zu schreiben. ‚So gewinnen sie selbst etwas Kontrolle zurück. Wer ist da? Wie viele Leute sind vor Ort? Was machen die?‘


Die Beamten müssten sich ausweisen. Betroffene hätten also zum Beispiel das Recht, sich die Namen aufzuschreiben.


Am besten kommt es gar nicht erst zur Durchsuchung. Bei Unternehmen zum Beispiel würden Sachverhalte oft schon bei Erstellung des Jahresabschlusses oder bei einer Betriebsprüfung bekannt, erzählt Sievert. ‚Am besten prüfen Betroffene dann schon, ob eine Selbstanzeige oder Berichtigungserklärung möglich ist.‘ Und komme es doch zur Durchsuchung, schaffe die auch noch nicht unbedingt irgendwelche Fakten – selbst wenn tatsächlich ein Fehler unterlaufen ist oder sogar bewusst Steuern hinterzogen wurden. Eine Verständigung mit dem Finanzamt, im Volksmund auch Deal genannt, könne trotzdem noch möglich sein. ‚Oft bleibt die Beweislage bei möglicher Steuerhinterziehung eher dünn.‘


Niklas Hoyer Alle Rechte vorbehalten: (c) Handelsblatt GmbH

© GBI-Genios Deutsche Wirtschaftsdatenbank GmbH


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