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Was kann wann weg? Neue Regeln zur Aufbewahrung

  • Autorenbild: Patricia Lederer
    Patricia Lederer
  • 9. Dez. 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 9. Dez. 2024

Das Bürokratieentlastungsgesetz erlaubt Unternehmen, Dokumente schneller zu entsorgen. Was genau gilt für welches Dokument?


Steuerbescheid Mustereinspruch

Frankfurt am Main

09. Dezember 2024

 

Neue Regelungen zu Aufbewahrungspflichten durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV


Das Bürokratieentlastungsgesetz IV hat wichtige Änderungen für die Aufbewahrungspflichten nach dem Handelsgesetzbuch und den Steuergesetzen eingeführt, die Handelsgewerbetreibende betreffen. Hier sind die neuen Vorgaben für Dokumentenarten und Aufbewahrungszeiten:


  • Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse und ähnliche Unterlagen: Diese sind zehn Jahre lang im Original oder digital zu speichern.

  • Empfangene und gesendete Handelsbriefe sowie relevante interne Dokumente: Für diese gilt eine Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren.

  • Buchungsbelege: Hier wurde die Aufbewahrungszeit von zehn auf acht Jahre reduziert.


Diese Anpassungen sollen die Last der Dokumentenaufbewahrung für Unternehmen verringern und die Effizienz steigern.


TaxPro Handlungsempfehlung:

Unternehmen sollten die Kosten für die Dokumentenaufbewahrung im Jahresabschluss überprüfen und die Rückstellungen entsprechend der verkürzten Aufbewahrungsfristen anpassen. Dies betrifft insbesondere Buchungsbelege ab dem Jahr 2015, die nun nicht mehr aufbewahrungspflichtig sind.


TaxPro Hinweise:

Trotz der allgemeinen Verkürzung der Fristen sollten Unternehmen beachten, dass für bestimmte Dokumente, die steuerlich relevant sind, aufgrund steuerrechtlicher Vorgaben längere Aufbewahrungsfristen gelten können. Dies ist besonders relevant, wenn für das entsprechende Jahr eine steuerliche Außenprüfung läuft oder ein Rechtsbehelfsverfahren anhängig ist.

 
 

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F: +49 (0)69 949 4444 29
E: team[at]taxpro-gmbh.de

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Geschäftsführerin Patricia Lederer

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht

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