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Strafe bei verspäteter Steuererklärung: Neues Urteil!

  • Autorenbild: Patricia Lederer
    Patricia Lederer
  • 10. Mai 2023
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 7. Apr. 2024

Das Finanzgericht München macht dem Finanzamt neue Vorschriften



Steuerrecht

10. Mai 2023

 

Viele Steuerpflichtige kennen das: Sie geben die Steuererklärung zu spät ab und müssen dann mehr bezahlen als erwartet.


Denn das Finanzamt setzt einen Verspätungszuschlag fest.

Das soll die verspätete Abgabe der Steuererklärung sanktionieren.

Im äußersten Fall können diese Zuschläge bis zu 25.000 Euro betragen.


Hat der Steuerpflichtige seine Steuererklärung schließlich abgegeben, kann das Finanzamt auf Antrag diese Verspätungszuschläge wieder zurücknehmen. Das Finanzamt soll dann die gezahlten Zuschläge erstatten. In der Vergangenheit haben die Finanzbehörden solche Anträge häufig ohne Begründung abgelehnt.


Dem schiebt jetzt das Finanzgericht München einen Riegel vor.

Das Urteil vom 27. Oktober 2022 wurde jetzt veröffentlicht, Aktenzeichen 14 K 605/20.


Das Finanzamt muss auf jeden Fall seine Entscheidung begründen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es dem Antrag stattgibt oder ihn ablehnt.


Viele Steuerpflichtige machen die Erfahrung, dass das Finanzamt ihre Anträge formularmäßig „am Fließband“ ablehnt. Das Finanzgericht München sagt mit seinem Urteil klar, dass das Finanzamt jeden Antrag individuell prüfen muss.


Derjenige, der den Antrag stellt, hat Anspruch auf eine sogenannte Ermessensentscheidung. Das bedeutet: Eine automatische Ablehnung von Anträgen durch die Finanzbehörde ist rechtswidrig.


Das Urteil des Finanzgerichts stärkt die Rechte der Steuerpflichtigen.

Die Finanzbehörde gibt sich in dieser Sache aber noch nicht geschlagen. Sie hat in dem Prozess Revision zum Bundesfinanzhof in München eingelegt, Aktenzeichen XI R 38/22.


 
 

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Geschäftsführerin Patricia Lederer

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht

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