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Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Visier des Finanzamts

  • Autorenbild: Patricia Lederer
    Patricia Lederer
  • 3. Apr. 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 31. Mai 2022

Die Branche spiele eine wichtige Rolle bei Geldwäsche und Terrorismus Finanzierung. So der TAX3 Abschlussbericht, den das Europaparlament beschlossen hat.



Europa Parlament

03. April 2019

 

Das Plenum des Europaparlaments in Straßburg hat am 26. März 2019 getagt und den Abschlussbericht des TAX-Ausschusses für die Reformempfehlungen in Bezug auf Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung in der Europäischen Union angenommen.


Der TAX 3-Ausschuss verfolgt die Steuergerechtigkeit in Europa und fordert Reformen zur Bekämpfung von Steuervermeidung, aggressiver Steuerplanung und Steuerhinterziehung. Er will Maßnahmen gegen Geldwäsche stärken, Mehrwertsteuerbetrug bekämpfen und Whistleblower sowie Journalisten besser schützen.


In diesem Zusammenhang stellt der TAX 3-Abschlussbericht fest, dass Steuerberater und Wirtschaftsprüfer „bei der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eine gewichtige Rolle spielen“.


Mit diesen verallgemeinernden Aussagen kriminalisiert der TAX 3-Abschlussbericht des Europaparlaments die gesamte Beraterbranche.


Dies stellt einen klaren Grundrechtseingriff in die Grundrechte auf Freiheit der Berufsausübung und die grundgesetzliche Garantie der Unschuldsvermutung dar.


Der im TAX 3-Abschlussbericht geäußerte Generalverdacht gegenüber der Beraterbranche verletzt rechtsstaatliche Prinzipien und ist weder verhältnismäßig noch zielführend.


Zu Recht haben daher die Bundessteuerberaterkammer und der Deutsche Steuerberaterverband unmissverständlich Stellung bezogen. Der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands stellt ausdrücklich klar:


„Die Aussagen über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer als Strippenzieher in der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind nicht nur aus politischer und rechtlicher Hinsicht höchst bedenklich, sondern schlichtweg grundfalsch.

Derzeit liegen den deutschen Strafverfolgungsbehörden keine Kenntnisse vor, dass Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Geldwäschehandlungen oder Terrorismusfinanzierung involviert sind oder entsprechende Verfahren gegen sie laufen“.


Erfahren Sie mehr über den Geldwäscheverdacht bei Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Sehen Sie sich unser aktuelles Video an!



 
 

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Geschäftsführerin Patricia Lederer

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht

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