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Schätzung Finanzamt: Neues Urteil Mai 2022 (schon wieder!)

  • Autorenbild: Patricia Lederer
    Patricia Lederer
  • 3. Juni 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 22. Juni 2022

Der Dauerbrenner bei der Betriebsprüfung. Dazu gibt's das neue Urteil vom Bundesgericht für Steuern



Bundesfinanzhof

03. Juni 2022

 

Es ist schon wieder passiert! Der Betriebsprüfer schätzt, die Steuerbescheide mit hohen Nachzahlungen sind in der Post, das Ganze endet vor Gericht. Der Streit dreht sich um die bekannten Themen:


Gastronomie und das Bargeld

Kasse und Buchhaltung

Die Z-Bons

Die Ausbeutekalkulation

Der Betriebsvergleich (äußerer und innerer)


Das Gericht ist wieder einmal anderer Meinung.

Aber: Vor Gericht kommt's noch schlimmer: Die Richter toppen die Schätzung vom Finanzamt. Der Fall ist aktuell beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz passiert.


Ist das rechtens? Dazu gibt's ein neues Urteil vom Bundesfinanzhof, dem höchsten deutschen Steuergericht.


Der Bundesfinanzhof macht eine klare Ansage an die untere Instanz:


Das Urteil ist voller Verfahrensfehler

Das rechtliche Gehör ist nicht gewährt

Das Urteil ist eine Überraschungsentscheidung.


Plus: Die Hinzuschätzung des Finanzamts muss immer steuerrechtlicher Kontrolle standhalten. Das ist ständige Rechtsprechung in Steuersachen, und daran ist TaxPro nicht ganz unbeteiligt. Alle Schätzungen, die das Finanzamt bei der Betriebsprüfung macht, müssen immer


in sich schlüssig

wirtschaftlich machbar

vernünftig und verhältnismäßig sein

und der Betrieb muss die Schätzung überhaupt erstmal erwirtschaftet haben.


Sehen Sie hier unser aktuelles Video zu diesem Urteil in Sachen Schätzung Finanzamt bei der Betriebsprüfung an:









 
 

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Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht

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