Neues rund um die Steuer & Finanzamt im November 2023
- Patricia Lederer
- 24. Okt. 2023
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 7. Apr. 2024
Neue Gesetze und Urteile im Steuerrecht - Das sollten Sie wissen!

Steuer Tipps & Tricks
27. Oktober 2023
Das Steuerrecht hält im Herbst 2023 eine Vielzahl von Änderungen bereit.
Für Jede/n ist wieder etwas dabei! Hier ein kurzer Überblick über die aktuellen Themen:
Häusliches Arbeitszimmer und Home-Office-Pauschale:
Die Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer wurden mit Wirkung ab 2023 geändert, und die Home-Office-Pauschale ist nun dauerhaft möglich.
Wann unterliegen Dienstleister im Ausland der Besteuerung?
Dienstleister für ausländische Unternehmen stehen vor der Frage, welcher Staat das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte hat. Grundsätzlich liegt es im Staat, in dem der Dienstleister seinen Wohnsitz und sein Unternehmen hat. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn der Dienstleister in einem anderen Staat eine Betriebsstätte unterhält. Kürzlich hat der Bundesfinanzhof eine neue Entscheidung getroffen, die klärt, wie eine Betriebsstätte im Dienstleistungsbereich definiert wird.
Wachstumschancengesetz: Verbesserung der Abschreibungsbedingungen vorgesehen
Am 30. August 2023 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes verabschiedet. Das Gesetzgebungsverfahren dazu wird voraussichtlich erst im November oder Dezember dieses Jahres abgeschlossen sein. In diesem Entwurf sind Änderungen bei der Abschreibung für Immobilien vorgesehen, die für aktuelle Investitionsentscheidungen von Bedeutung sein könnten.
Grundstücks-GmbH & Co. KG: Auch geringfügige gewerbliche Tätigkeit schließt Freistellung von der Gewerbesteuer aus
Vermögensverwaltende Tätigkeiten wie die Verpachtung und Verwaltung eigenen Grundbesitzes sind in der Regel von der Gewerbesteuer befreit. Eine Ausnahme besteht für Gesellschaften wie die GmbH & Co. KG, die aufgrund ihrer Rechtsform gewerbliche Einkünfte erzielen und daher der Gewerbesteuer unterliegen.
Um diese Ungleichheit auszugleichen, können solche Gesellschaften eine erweiterte Kürzung beantragen. Dadurch werden die Erträge aus der Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes von der Gewerbesteuer befreit. Wichtig ist, dass bereits geringfügige gewerbliche Tätigkeiten diese Kürzung ausschließen können, was zur vollen Gewerbesteuerpflicht führt. Dies hat kürzlich auch der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 15. Juni 2023 (Aktenzeichen IV R 6/20) bekräftigt.
Doch wie behalten Steuerpflichtige und ihre Berater hier den Überblick? Was gilt für wen ab wann?
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