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Neue Gesetze für 2025 sind offiziell beschlossen!

  • Autorenbild: Patricia Lederer
    Patricia Lederer
  • 16. Dez. 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 16. Dez. 2024

Das Jahressteuergesetz hat es durch den Bundesrat geschafft. Für wen ist 2025 wieviel mehr Geld drin?


Steuerbescheid Mustereinspruch

Frankfurt am Main

16. Dezember 2024

 

Neues Steuerjahr 2025: Alle Änderungen, die Sie kennen sollten!

Das Jahressteuergesetz 2025 bringt zahlreiche Änderungen, die Ihren Geldbeutel direkt betreffen. Von höheren Freibeträgen bis hin zu neuen Regelungen bei Abfindungen, Elterngeld und Erbschaften – hier sind die wichtigsten Punkte:


  • Bonus der Krankenkasse: Bis 150 € steuerfrei! Alles darüber muss ab 2025 in der Steuererklärung angegeben werden.

  • Elterngeld-Änderungen: Einkommensgrenze sinkt auf 175.000 € (ab 1. April 2025).

  • Bierbrauer aufgepasst: Bis zu 5 Hektoliter selbst gebrautes Bier bleiben steuerfrei (bisher 2 Hektoliter).

  • Erben profitieren: Die Erbfall-Kostenpauschale steigt von 10.300 € auf 15.000 €.

  • Abfindung versteuern: Fünftelregelung gilt nur noch in der Steuererklärung, nicht mehr über die Gehaltsabrechnung.

  • Mehr Netto vom Brutto: Der steuerfreie Grundfreibetrag steigt auf 11.784 € (rückwirkend für 2024).


Weitere Änderungen:

  • Grundsteuer: Nachweis eines niedrigeren Immobilienwertes möglich – aber nur mit teuren Gutachten und einer Mindestabweichung von 40 %.

  • Kinderbetreuungskosten: Der absetzbare Betrag steigt auf 4.800 € (bisher 4.000 €).

  • Kleinunternehmerregelung: Die Umsatzgrenze erhöht sich auf 25.000 € (bisher 22.000 €).

  • Photovoltaik: Steuerfreiheit bis 30 Kilowatt Peak – aber Vorsicht bei der Freigrenze!


Steuererklärung und Fristen

  • Für 2024: Ohne Steuerberater bis 31. Juli 2025, mit Steuerberater bis 30. April 2026.

  • Neue Postlaufzeiten: Finanzamt-Bescheide gelten ab 2025 erst nach 4 Tagen (statt bisher 3).


Was fehlt?

Viele geplante Regelungen – etwa der Abbau der kalten Progression oder bessere Abschreibungsregeln für Unternehmen – bleiben bis zu den Neuwahlen auf Eis.


Wollen Sie mehr wissen?

Alle Details verrät RA Lederer in diesem Video!

 
 

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Geschäftsführerin Patricia Lederer

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht

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