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Grundsteuer: Wie teuer wird das? Vorsicht Falle im Steuerbescheid!

  • Autorenbild: Patricia Lederer
    Patricia Lederer
  • 9. Sept. 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 9. Sept. 2022

Die Falle lauert im Steuerbescheid. Doch der kommt nicht erst im Jahr 2025. Der kommt jetzt. Vom Finanzamt. Was Eigentümer jetzt wissen sollten



Grundsteuer

09. September 2022

 

Egal ob Steuerzahler die neue Grundsteuererklärung jetzt abgegeben haben - oder hoffen dass es eine Fristverlängerung gibt. Eine solche hat der Bundesfinanzminister Christian Lindner angeregt.


Egal wie lange das geht: Der große Ärger kommt erst noch.


Der steckt im deutschen Steuerrecht. Denn die neue Grundsteuer kommt per Rechnung von den Städten und Gemeinden erst im Jahr 2025. Vorher aber kommt der Steuerbescheid vom Finanzamt. Dieser kommt jetzt. Unmittelbar nach dem Einreichen der Grundsteuererklärung.


Genau das ist der Steuerbescheid auf den es ankommt. Nur dagegen lässt sich vorgehen, nur dieser Bescheid lässt sich anfechten. Etwa weil die Angaben zur Immobilie nicht stimmen, weil der Wert nicht stimmt - oder die Berechnung nicht plausibel ist. Oder weil der Grundsteuermessbetrag nicht stimmt - und auch hier die Berechnung nicht gut erklärt ist.


Dieser Steuerbescheid kommt vom Finanzamt. Innerhalb von Wochen oder Monaten nach dem Einreichen der Steuererklärung. Und genau dieser Steuerbescheid - wenn er nicht korrekt ist, wenn er nicht verständlich erklärt ist - lässt sich vom betroffenen Steuerbürger mit dem Einspruch anfechten.


Dies ist auch dringend geboten. Denn der Steuerbescheid des Finanzamts bildet die Basis für den Grundsteuerbescheid der Gemeinde im Jahr 2025. Letzterer lässt sich nur dann anfechten, wenn die Einwände bereits beim Finanzamt vorgebracht sind. Der Steuerbescheid des Finanzamts ist der Grundlagenbescheid für das was im Jahr 2025 folgt, dies ist der sogenannte Folgebescheid der Gemeinde. Nur wenn die Grundlage = Finanzamt angefochten ist, lässt sich gegen die Folge = Gemeinde ebenfalls rechtlich angehen.


 
 

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Geschäftsführerin Patricia Lederer

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht

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